Wenn gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie sich schnellstmöglich qualifiziert beraten lassen. Jedes Zögern
oder eine unüberlegte Erklärung gegenüber den Ermittlungsbehörden ohne den Beistand eines Strafverteidigers kann Ihre Situation endgültig
verschlechtern.
Auch wenn die Ermittler nicht direkt einen Haftbefehl vorlegen oder gar eine Hausdurchsuchung durchführen, stellt die Einleitung
eines Strafverfahrens immer eine belastende Situation dar. Als überregional tätiger Strafverteidiger setze ich mich intensiv und kompetent für die
Wahrung Ihrer Rechte im Strafverfahren ein.
Rechtsanwalt Volker Heinsen
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