Gerade Jugendliche geraten aus verschiedenen Gründen gelegentlich mit dem Gesetz in Konflikt. Bei Straftaten
unter Alkohol- und Drogeneinfluss oder Gewaltdelikten sind Jugendliche überproportional häufig beteiligt. Der Gesetzgeber weiß dies und hat
für Jugendliche besondere Regeln geschaffen. So sind zwingend Eltern am Verfahren zu beteiligen und zu informieren. Das bedeutet also im Regelfall
auch Stress mit den Eltern.
Die strafrechlichen Folgen und Maßnahmen der Justiz sehen bei Jugendlichen und ggf. auch bei Heranwachsenden in der Regel anders aus als bei Erwachsenen, denn
es geht in erster Linie nicht um Bestrafung, sondern um Erziehung. Manchmal führt eine unsinnige Aktion dann nicht hinter Gitter, sondern zum Antiaggressionskurs oder zu Sozialstunden.
Auch für jugendliche Beschuldigte gilt, dass bei Angaben vor der Polizei Zurückhaltung geboten ist und die frühe Einschaltung eines Strafverteidigers
folgenreiche Fehler verhindern kann.
Rechtsanwalt Volker Heinsen
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